Mofa

MOFA bis 50 cm3 Hubraum und max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit einsitzig

 

Wer Mofa fährt, braucht zwar keinen Führerschein, muss aber eine Prüfung ablegen. § 5 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

 

Deshalb ist es keine Fahrerlaubnis und wird auch nicht auf die Probezeit angerechnet.

 

Die Prüfbescheinigung kann ab 15 Jahren gemacht werden

 

Theorie:

 

6 theoretische Stunden á 90 Minuten 

 

Praxis:

 

Während der Ausbildung bringen wir Dir in einer 90 minütigen Fahrstunde das Beherrschen der Mofa bei, so dass Du danach bestens für den Strassenverkehr vorbereitet bist.

Prüfung:

 

Die Prüfung besteht nur aus einem theoretischen Teil

 


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