Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

Es besteht die Möglichkeit, das Du ab 17 Jahren ein Fahrzeug (Kl. B/BE) fahren darfst. Voraussetzung ist jedoch, das Du bei jeder Fahrt von einem Erwachsenen begleitet wirst.

 

Die Ausbildung ist die Gleiche wie beim normalen Erwerb der Klasse B. Einzigst bei der Antragsstellung sind zusätzliche Formulare notwendig, die Du von uns bei der Anmeldung ausgehändigt bekommst und gemeinsam mit deinen Eltern und zukünftigen Begleitern ausfüllst.

 

Desweiteren benötigen wir von jeder begleitenden Person eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

 

Die Begleiter müssen folgende Bedingungen erfüllen:

 

* mindestens 30 Jahre alt

* mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

* maximal 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg


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