Mofa
MOFA bis 50 cm3 Hubraum und max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit einsitzig
Wer Mofa fährt, braucht zwar keinen Führerschein, muss aber eine Prüfung ablegen. § 5 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Deshalb ist es keine Fahrerlaubnis und wird auch nicht auf die Probezeit angerechnet.
Die Prüfbescheinigung kann ab 15 Jahren gemacht werden
Theorie:
6 theoretische Stunden á 90 Minuten
Praxis:
Während der Ausbildung bringen wir Dir in einer 90 minütigen Fahrstunde das Beherrschen der Mofa bei, so dass Du danach bestens für den Strassenverkehr vorbereitet bist.
Prüfung:
Die Prüfung besteht nur aus einem theoretischen Teil