Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Es besteht die Möglichkeit, dass Du ab 17 Jahren ein Fahrzeug (Kl. B/BE) fahren darfst. Voraussetzung ist jedoch, dass Du bei jeder Fahrt von einem Erwachsenen begleitet wirst.
Die Ausbildung ist die Gleiche wie beim normalen Erwerb der Klasse B. Einzig bei der Antragsstellung sind zusätzliche Formulare notwendig, die Du von uns bei der Anmeldung ausgehändigt bekommst und gemeinsam mit deinen Erziehungsberechtigen und zukünftigen Begleitern ausfüllst.
Des Weiteren benötigen wir von jeder begleitenden Person eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Die Begleiter müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg